Reise- und Mietbedingungen

Reservierungs-/Mietbedingungen der Feriendorf Eckwarderhörne GmbH
1. Mit Ihrer schriftlichen oder telefonischen Reservierungsanmeldung bieten Sie der Feriendorf GmbH den Abschluss eines Mietvertrages an (Buchung). Die
Buchung kommt zustande, wenn die Reservierungs-/Buchungsanmeldung von uns schriftlich bestätigt wird.


2. Der Feriengast verpflichtet sich mit dem Mietangebot zur Anerkennung dieser Bedingungen und der Feriendorfordnung.


3. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist unverzüglich eine Anzahlung von 30 % des Mietpreises, mindestens jedoch 110,– Euro, die Bearbeitungspauschale an uns zu leisten. Der Rest ist zahlbar 1 Monat vor Mietbeginn. Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, sind wir berechtigt, eine Nachfrist zur Zahlung von 10 Tagen ab Datum unseres Schreibens zu setzen und zu erklären, dass wir danach die Erfüllung des Vertrages durch Sie ablehnen und unsererseits vom Mietvertrag zurücktreten. Unter dem Gesichtspunkt des Verzuges haften Sie für unseren hierdurch entstandenen Schaden, sofern eine Ersatzvermietung uns nicht rechtzeitig möglich sein sollte. Hinsichtlich der Höhe des Schadenersatzes gelten die Vereinbarungen gemäß Ziffern 7 und 8 entsprechend der Entschädigung beim Mieterrücktritt. Die Kosten für den gesamten Geldtransfer gehen zu Lasten des Mieters.


4. Das Mietverhältnis umfasst die Nutzung des Mietobjektes nebst Einrichtung sowie die Nutzung des dazugehörigen Gartens und der Außenanlagen. Wir möchten darauf hinweisen, dass im Zeitraum März – Oktober bei Ihrem angemieteten Grundstück ca. alle 14 Tage die Rasenfläche gemäht wird und es dadurch zu einer leichten Lärmbelästigung kommen kann.


5. Die Wohneinheiten dürfen nur mit der im Prospekt angegebenen Maximalzahl belegt werden, wobei Kinder als volle Person zu zählen sind. Bei Überbelegung
hat die Feriendorf GmbH das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder einen Aufpreis zu verlangen. Die Anpassung der Einrichtung oder Ausstattung an die veränderte Personenzahl erfolgt dabei nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung. Das Mitbringen von Haustieren in das Mietobjekt bedarf besonderer
vorheriger Zustimmung der Feriendorf GmbH. Pro Haustier/Nacht sind 7,- Euro zu zahlen. Maximal sind 2 Hunde erlaubt. Hunde sind im Feriendorf grundsätzlich an der Leine zu führen. Achten Sie darauf, dass die Tiere kein anderes als das von Ihnen gemietete Grundstück betreten oder gar beschmutzen. Hundekot ist grundsätzlich von Ihnen selbst zu beseitigen. Bei Nichtbeachtung berechnen wir Ihnen die Grundstücksreinigung auch noch, nachdem Sie abgereist sind.


6. Die Mietzeit schließt die Nutzung am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr ein. Die Verbrauchskosten für Wasser, Strom und Gas sind im
ausgewiesenen Mietpreis enthalten. Eine Kaution in Höhe von 100,– Euro ist mit der Restzahlung ein Monat vor Mietbeginn fällig und wird spätestens 10 Werktage nach Abreise unter Verrechnung eventueller Kosten (etwa Beschädigungen) zurücküberwiesen. Hierfür brauchen wir spätestens bei Abreise eine gültige Bankverbindung von Ihnen. Aus Sicherheits- und Versicherungstechnischen Gründen müssen wir bei Schlüsselverlust das bzw. die Schlösser austauschen und Ihnen dafür pauschal für 1 Schloss 100,- € und für 2 Schlösser 180,- € inkl. Einbau in Rechnung stellen. Keine Rückerstattung der Kosten bei späterem wieder auffinden des/der Schlüssel! Bei Verlust der Müllplakette werden Ihnen 3,- € in Rechnung gestellt.


7. Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten oder die Reise nicht antreten. Für diesen Fall hat die Feriendorf GmbH Anspruch auf Entschädigung
als Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen, Aufwendungen und den entgangenen Gewinn. Die Feriendorf GmbH kann anstelle einer konkret berechneten
Entschädigung nach ihrer Wahl auch eine pauschalierte Entschädigung (Rücktrittsgebühr) verlangen. Diese beträgt in Prozent vom Mietpreis je Wohneinheit: bis
zum 45. Tag vor Reisebeginn 10% – mindestens 50,– Euro, bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25%, ab dem 29. Tag bis 2 Tage vor Reisebeginn 80%. Die Service-Bearbeitungspauschale ist von der pauschalierten Entschädigung ausgenommen. Bei einem späteren Rücktritt oder Nichtanreise wird der volle Mietpreis zuzüglich Service-Bearbeitungspauschale fällig. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden gegenüber der Feriendorf Eckwarderhörne GmbH nachzuweisen. Die Feriendorf GmbH ist nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung des Mietobjektes zu bemühen, wenn und solange der Mieter nicht erklärt, dass er nicht anreist.

Reiserücktritt-Schutz der Feriendorf Eckwarderhörne GmbH, kann nur bis 7 Tage nach Erhalt/Zugang der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden.
Denken Sie an die Vorteile:
Durch diesen Reiserücktritt-Schutz (6% vom Mietpreis) erhalten Sie bei Kündigung des Mietvertrages bis 21 Tage vor Reiseantritt 100 % des Mietpreises und bis 3 Tag vor Reiseantritt 75 % des Mietpreises unter Abzug der Bearbeitungsgebühren (50,– €) zurück.

Der Reiserücktritt-Schutz tritt nur bei folgenden Kündigungsgründen ein:
– bei Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung des Kunden oder eines nahen Familienangehörigen.
– bei Schaden am Eigentum des Kunden infolge Feuers, Elementarereignisse oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten.
– unerwartete betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
– Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit

8. Bei Terminumbuchungen oder Ersatzvermietung bis zum 45. Tag vor Anreise werden den Mietern Buchungsgebühren in Hohe von 40,– Euro zusätzlich berechnet. Ab dem 45. Tag vor Anreise sind wir nicht verpflichtet die Umbuchung zu akzeptieren – es gilt die Einzelfallprüfung mit gesondertem Tarif.


9. Aufhebung des Reisevertrages: Wird die Erfüllung des Mietvertrages infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen, Pandemie) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich gemacht, so werden wir von unserer vertraglichen Verpflichtung frei. Schadenersatz oder sonstige Ansprüche stehen Ihnen in diesem Fall nicht zu.


10. Datenschutzerklärung: Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die
Geschäftsleitung der Feriendorf Eckwarderhörne GmbH. Eine Nutzung der Internetseiten der Feriendorf Eckwarderhörne GmbH ist grundsätzlich ohne jede
Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch
nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein. Die Verarbeitung
personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Feriendorf Eckwarderhörne GmbH geltenden landesspezifischen
Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns
erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt. Die Feriendorf Eckwarderhörne GmbH hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und
organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten
sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln. Unsere komplette Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Homepage unter: https://feriendorf-nordsee.de/datenschutz-2/
auf Wunsch verschicken wir die Datenschutzerklärung auch gerne per Post an Sie.


11. Baulärm/Baustelle: Sollte es sich unvorhergesehen ergeben, dass während der Mietzeit innerhalb oder in unmittelbarerer Nähe der Ferienanlage, in der die
gemietete Wohnung liegt, zu Beeinträchtigungen durch Baustellen oder Baulärm kommen könnte, wird der Mieter davon unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Die
Feriendorf Eckwarderhörne GmbH ist gehalten, Störungen für den Mieter soweit irgend möglich zu verhindern. Gelingt dies allerdings nicht oder nicht
vollständig, so stehen dem Mieter Schadenersatzansprüche nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Feriendorf Eckwarderhörne GmbH zu.


12. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden – auch unverschuldete – unverzüglich der Verwaltung des Feriendorfes anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. Ersatz ist nur in der Verwaltung des Feriendorfes auf Kosten des Mieters zu erwerben. Anderweitig beschaffte, nicht passende Gegenstände werden nicht anerkannt. Bei Übernahme des Mietobjektes ist vom Mieter das Mietobjekt unverzüglich auf vorhandene Schäden zu überprüfen und diese sind unverzüglich, spätestens am nächsten Tag, schriftlich der Mietobjektverwaltung anzuzeigen. Nach Beendigung der Mietzeit ist das Ferienhaus besenrein zu übergeben (Geschirr etc. gespült und weggeräumt, Bettwäsche abgezogen, Kühlschrank gereinigt, Müll zur Müllsammelstelle gebracht). Sollte der Geschirrspüler nicht ausgeräumt sein oder ab 10.00 Uhr am Abreisetag noch in Betrieb sein behalten wir uns vor Ihnen dafür 25,– Euro in Rechnung zu stellen.


13. Die Feriendorf GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die Richtigkeit der Beschreibung der angebotenen Leistungen in ihren Prospekten, nicht jedoch für die Angaben in Prospekten, auf deren Entstehung sie keinen Einfluss hat. Die Feriendorf GmbH haftet für die
ordnungsgemäße Erbringung ihrer Vertragsleistungen bei nachgewiesenem Verschulden. Die Haftung ist dabei vertraglichen Schadensersatzansprüchen auf den dreifachen Mietpreis beschränkt, soweit ein Schaden des Mieters weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen. Die Feriendorf GmbH haftet nicht für etwaige Leistungsstörungen im Bereich von Fremdleistungen sowie bei der Durchführung von Sport- und Freizeitaktivitäten, die anlässlich der Nutzung der Feriendorfanlagen entstehen.


14. Etwaige Ansprüche gegen die Feriendorf GmbH sind binnen eines Monats nach Beendigung des Mietvertrages schriftlich gegenüber der Feriendorf GmbH
geltend zu machen. Sie verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Mietvertrages.


15. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Feriendorf GmbH, soweit gesetzlich zulässig.


16. Sofern eine Bestimmung unwirksam ist oder werden sollte, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen nicht berührt.


17. Ergänzungen und Änderungen der Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.


Feriendorf Eckwarderhörne GmbH, Sitz 26180 Rastede, Am Winkel 10c, eingetragen Amtsgericht Oldenburg HRB 120297, Geschäftsführer: Dipl.-Kaufmann
Marten Krentscher